Vermietete Immobilie verkaufen — Was gilt?
Kauf bricht nicht Miete: Was Sie beim Verkauf einer vermieteten Immobilie beachten müssen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete" gilt: Der Mieter bleibt, der Käufer wird neuer Vermieter.
- Der Verkaufspreis richtet sich nach der Mietrendite, nicht nur nach Wohnfläche und Lage.
- Eigenbedarfskündigung ist erst nach dem Verkauf möglich — mit Sperrfristen.
Eine vermietete Immobilie zu verkaufen ist grundsätzlich jederzeit möglich — aber es gibt Besonderheiten. Mieterschutz, Ertragswert und steuerliche Aspekte spielen eine größere Rolle als beim Verkauf eines leerstehenden Objekts.
Kauf bricht nicht Miete
Der wichtigste Grundsatz: Der Käufer tritt in den bestehenden Mietvertrag ein (§ 566 BGB). Der Mieter muss weder zustimmen noch ausziehen. Der Mietvertrag läuft unverändert weiter — inklusive aller Rechte und Pflichten.
Verkaufspreis bei vermieteten Immobilien
Vermietete Immobilien werden oft nach dem Ertragswertverfahren bewertet: Jahresmiete × Faktor (je nach Lage und Zustand 15–25). Ein leerstehende Immobilie erzielt in der Regel 10–20 % mehr, weil der Käufer flexibler ist.
Eigenbedarfskündigung
Der neue Eigentümer kann erst nach dem Kauf Eigenbedarf anmelden — frühestens zum nächsten regulären Kündigungstermin. In vielen Gemeinden gelten zusätzliche Sperrfristen (3–10 Jahre nach Umwandlung in Eigentumswohnung).
Hinweis
Steuerlich relevant: Vermietete Immobilien erhalten bei der Erbschaftsteuer einen Bewertungsabschlag von 10 %. Bei der Einkommensteuer können Abschreibungen geltend gemacht werden.

Über den Autor
Roland Schön
Immobilienmakler mit über 30 Jahren Erfahrung im Saarland · Persönliche Betreuung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.
Mehr erfahren →Weiterlesen
Fragen zu diesem Thema?
Lassen Sie sich persönlich beraten — kostenlos und unverbindlich.