Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Maklerverträge und Immobilienvermittlung — Roland Schön Immobilien
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Maklerverträge zwischen Roland Schön Immobilien, Prälat-Schütz-Straße 56, 66540 Neunkirchen (nachfolgend „Makler"), und dem jeweiligen Auftraggeber oder Kaufinteressenten (nachfolgend „Kunde") über die Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit bei Immobiliengeschäften.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Maklerverträge über den Kauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern bedürfen gemäß § 656a BGB der Textform (z. B. E-Mail, PDF, Brief). Ein nur mündlich geschlossener Vertrag ist in diesen Fällen unwirksam.
§ 2 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen im Zusammenhang mit dem Kauf oder Verkauf von Immobilien. Ein Anspruch auf den Abschluss eines Hauptvertrags (Kaufvertrag) besteht nicht.
(2) Je nach Vereinbarung umfasst der Leistungsumfang insbesondere:
- Marktgerechte Immobilienbewertung und Preisfindung
- Beschaffung verkaufsrelevanter Unterlagen (Grundbuchauszug, Energieausweis, Flurkarte, Grundrisse, Teilungserklärung)
- Professionelle Medienproduktion (Fotografie, Videoaufnahmen, Drohnenaufnahmen, 3D-Rundgänge, Grundrisserstellung)
- Erstellung und Veröffentlichung eines Exposés
- Vermarktung über Immobilienportale und eigene Kanäle
- Durchführung und Organisation von Besichtigungen
- Prüfung der Bonität von Kaufinteressenten
- Verhandlungsführung zwischen den Parteien
- Begleitung bis zur notariellen Beurkundung
§ 3 Vertragsarten
(1) Der Maklervertrag kann als einfacher Maklerauftrag oder als Alleinauftrag geschlossen werden.
(2) Einfacher Maklerauftrag: Der Kunde ist berechtigt, gleichzeitig weitere Makler zu beauftragen und das Objekt selbst zu veräußern. Der Makler schuldet keine exklusiven Vermittlungsbemühungen.
(3) Einfacher Alleinauftrag: Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit keinen weiteren Makler mit der Vermarktung desselben Objekts zu beauftragen. Das Recht zum Eigenverkauf bleibt unberührt. Der Makler verpflichtet sich zu qualifizierten Vermittlungsbemühungen.
(4) Qualifizierter Alleinauftrag: Ein qualifizierter Alleinauftrag, bei dem auch der Eigenverkauf ausgeschlossen ist, bedarf stets einer gesonderten Individualvereinbarung und kann nicht Gegenstand dieser AGB sein.
(5) Nachweismakler und Vermittlungsmakler: Der Makler wird entweder als Nachweismakler (Nachweis der Gelegenheit zum Vertragsschluss) oder als Vermittlungsmakler (aktive Einwirkung auf den Vertragsschluss) oder in beiden Funktionen tätig. Die konkrete Beauftragung ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag.
§ 4 Zustandekommen des Vertrags
(1) Der Maklervertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen in Textform zustande (§ 656a BGB). Die Textform ist gewahrt durch E-Mail, PDF, Fax oder postalischen Brief.
(2) Bei Online-Vertragsschluss über die Website des Maklers erfolgt die Beauftragung über eine eindeutig beschriftete Schaltfläche, die auf die Zahlungspflicht hinweist (§ 312j Abs. 3 BGB).
(3) Bei Vertragsschluss im Fernabsatz (z. B. über Internet, E-Mail, Telefon) oder außerhalb von Geschäftsräumen steht dem Kunden ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (siehe § 15 dieser AGB).
§ 5 Doppeltätigkeit
(1) Der Makler ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu werden (Doppeltätigkeit). Hierüber werden beide Vertragsparteien ausdrücklich informiert.
(2) Die Doppeltätigkeit wird offengelegt gemäß § 654 BGB. Der Makler wahrt die Interessen beider Parteien nach bestem Wissen und Gewissen und behandelt vertrauliche Informationen entsprechend.
(3) Die Provision bei Doppeltätigkeit richtet sich nach den Regelungen des § 656c BGB (Halbteilungsgrundsatz).
§ 6 Maklerprovision
(1) Der Provisionsanspruch des Maklers ist erfolgsabhängig und entsteht ausschließlich bei Abschluss eines Hauptvertrags (Kaufvertrag) infolge der Maklerleistung (§ 652 BGB).
(2) Die Höhe der Provision wird im jeweiligen Maklervertrag oder Exposé individuell ausgewiesen. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angaben zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Halbteilungsgrundsatz (§§ 656c, 656d BGB): Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser, an denen ein Verbraucher als Käufer beteiligt ist, gilt: Ist der Makler für beide Seiten tätig, schulden Käufer und Verkäufer die Provision in gleicher Höhe (§ 656c BGB). Ist der Makler nur von einer Seite beauftragt, kann die andere Seite nur dann zur Zahlung verpflichtet werden, wenn der Auftraggeber sich mindestens zur Zahlung in gleicher Höhe verpflichtet hat (§ 656d BGB).
(4) Die Provision wird fällig mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu leisten.
(5) Bei Zahlungsverzug ist der Makler berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) geltend zu machen.
§ 7 Provisionssicherung
(1) Kommt innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung des Maklervertrags ein Hauptvertrag mit einem Interessenten zustande, dem der Makler während der Vertragslaufzeit das Objekt nachgewiesen oder den er vermittelt hat, so besteht der Provisionsanspruch fort, sofern die Maklertätigkeit für den Vertragsschluss mitursächlich war.
(2) Dies gilt auch, wenn der Hauptvertrag mit einer Person oder Gesellschaft geschlossen wird, die mit dem nachgewiesenen Interessenten wirtschaftlich identisch ist (z. B. Ehepartner, Angehörige, Gesellschaften des Interessenten).
(3) Die Beweislast für die Mitursächlichkeit seiner Tätigkeit trägt der Makler. Bei einem Zeitraum von mehr als sechs Monaten zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertrag wird keine Kausalität vermutet.
(4) Kein Provisionsanspruch besteht, wenn der Kunde den Maklervertrag rechtmäßig gekündigt oder wirksam widerrufen hat und der Hauptvertrag ohne jede Mitwirkung des Maklers zustande kommt.
§ 8 Kostenlose Immobilienbewertung
(1) Der Makler bietet eine kostenlose, datenbasierte Immobilienbewertung an. Diese Bewertung ist unverbindlich und stellt weder einen Maklervertrag dar noch begründet sie einen Provisionsanspruch.
(2) Die Wertermittlung dient der Orientierung und ersetzt kein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB. Der Makler übernimmt keine Haftung für Abweichungen zwischen dem ermittelten Schätzwert und dem tatsächlich erzielbaren Verkaufspreis.
§ 9 Urheberrecht und geistiges Eigentum
(1) Sämtliche vom Makler oder in dessen Auftrag erstellten Medien und Materialien sind urheberrechtlich geschützt und verbleiben im alleinigen Eigentum bzw. Nutzungsrecht des Maklers. Dies umfasst insbesondere:
- Fotografien — Innen-, Außen- und Detailaufnahmen (§§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 UrhG)
- Videos und Filmaufnahmen — Objektvideos, Imagefilme, Rundgangsvideos (§§ 2 Abs. 1 Nr. 6, 95 UrhG)
- Drohnenaufnahmen — Luftbilder und Luftvideos aus unbemannten Fluggeräten
- 3D-Rundgänge und virtuelle Touren — 360°-Panoramen, Matterport-Scans, interaktive Rundgänge (§§ 4 Abs. 2, 87a ff. UrhG)
- Grundrisse, Pläne und technische Darstellungen — auch digitale Grundrissaufbereitungen (§ 2 Abs. 1 Nr. 7 UrhG)
- Exposés — als Gesamtwerk einschließlich Text, Gestaltung, Layout und enthaltener Medien
(2) Dem Kunden wird ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Medien ausschließlich für den Zweck der Vertragserfüllung (Kauf/Verkauf der konkreten Immobilie) eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung — insbesondere Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Bearbeitung — bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Maklers.
(3) Das Nutzungsrecht des Kunden erlischt mit Beendigung des Maklervertrags. Sämtliche Medien dürfen nach Vertragsende nicht weiterverwendet werden.
(4) Das Entfernen oder Verändern von Metadaten (IPTC, EXIF), Wasserzeichen oder sonstigen Urheberrechtsinformationen ist unzulässig (§ 95c UrhG).
(5) Die Veröffentlichung der Medien auf Immobilienportalen (z. B. ImmoScout24, Kleinanzeigen) erfolgt im Rahmen der Vermarktung durch den Makler. Die Urheberrechte verbleiben auch bei Portalveröffentlichung vollständig beim Makler.
(6) Bei Urheberrechtsverletzungen ist der Makler berechtigt, Unterlassung sowie Schadensersatz nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie geltend zu machen (§ 97 UrhG). Bei unterlassener Urhebernennung kann ein Zuschlag von 100 % auf die fiktive Lizenzgebühr erhoben werden.
§ 10 Objektangaben und Exposé
(1) Die Objektbeschreibungen, Flächen- und Preisangaben im Exposé und in Inseraten beruhen auf Angaben des Eigentümers oder aus öffentlich zugänglichen Quellen. Der Makler übernimmt keine Gewähr für deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität.
(2) Den Makler trifft keine eigenständige Untersuchungs- oder Nachforschungspflicht hinsichtlich der Objekteigenschaften. Er ist jedoch verpflichtet, ihm bekannte Mängel oder Unstimmigkeiten mitzuteilen.
(3) Maßgeblich für den Rechtsübergang sind ausschließlich die Vereinbarungen im notariellen Kaufvertrag. Irrtum, Zwischenverkauf und Preisänderungen bleiben vorbehalten.
§ 11 Pflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber (Eigentümer/Verkäufer) ist verpflichtet:
- wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zum Objekt zu machen;
- bekannte Mängel, Altlasten und belastende Umstände offenzulegen;
- den Makler über laufende Verhandlungen mit Dritten zu informieren;
- dem Makler Zugang zum Objekt für Besichtigungen, Foto-/Film-/Drohnenaufnahmen und 3D-Scans zu gewähren;
- bei der Beschaffung verkaufsrelevanter Unterlagen mitzuwirken.
(2) Verletzt der Auftraggeber diese Pflichten, haftet er dem Makler und dem Kaufinteressenten gegenüber für daraus entstehende Schäden.
§ 12 Besichtigungen
(1) Besichtigungen werden nach vorheriger Terminvereinbarung durchgeführt. Der Makler organisiert die Termine und begleitet die Interessenten, sofern nicht anders vereinbart.
(2) Die Verkehrssicherungspflicht für das Objekt obliegt dem Eigentümer (§ 823 BGB). Der Makler übernimmt keine Gewähr für den baulichen Zustand des Objekts während der Besichtigung.
(3) Interessenten sind gehalten, erkennbare Gefahrenquellen zu beachten und nicht freigegebene Bereiche (z. B. Baustellen, unbefestigte Dachflächen, nicht gesicherte Kellerräume) nicht ohne ausdrückliche Freigabe zu betreten.
(4) Im Rahmen der Besichtigung erhaltene Informationen über das Objekt und dessen Eigentümer sind vertraulich zu behandeln.
§ 13 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Einfacher Maklerauftrag: Der Vertrag ist jederzeit von beiden Seiten formfrei kündbar.
(2) Alleinauftrag: Die Laufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Maklervertrag. Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit kann der Alleinauftrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.
(4) Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen (§ 355 BGB) bleibt durch diese Kündigungsregelungen unberührt.
§ 14 Haftungsbeschränkung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Makler nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen des Maklers.
(4) Die Haftung für Objektangaben richtet sich nach § 10 dieser AGB.
§ 15 Widerrufsrecht
(1) Bei Vertragsschluss im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen steht dem Kunden ein Widerrufsrecht gemäß §§ 355 ff. BGB zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss.
(2) Die vollständige Widerrufsbelehrung einschließlich Muster-Widerrufsformular ist unter sicherverkauft.de/widerrufsbelehrung abrufbar und wird dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform übermittelt.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Makler die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Kunde zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass mit der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen wird, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung verliert (§ 356 Abs. 4 BGB).
§ 16 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertragserfüllung), lit. c (rechtliche Verpflichtung) und lit. f (berechtigtes Interesse) DSGVO.
(2) Die vollständige Datenschutzerklärung ist unter sicherverkauft.de/datenschutz abrufbar.
(3) Die Weitergabe personenbezogener Daten an Kaufinteressenten, Verkäufer oder Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen des Vertragszwecks und soweit erforderlich. Die Veröffentlichung von Objektdaten auf Immobilienportalen erfolgt nur mit Einwilligung des Eigentümers.
§ 17 Geldwäschegesetz (GwG)
(1) Der Makler ist als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 GwG zur Einhaltung der geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet.
(2) Vor Begründung einer Geschäftsbeziehung ist der Makler gesetzlich verpflichtet, die Identität des Kunden festzustellen und zu überprüfen (§ 10 GwG). Hierzu werden Name, Geburtsdatum, Geburtsort, Staatsangehörigkeit und Anschrift erhoben sowie ein gültiges Ausweisdokument geprüft.
(3) Der Makler ist gesetzlich verpflichtet, bei Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung eine Meldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) zu erstatten. Über eine solche Meldung darf der Betroffene nicht informiert werden.
(4) Identifizierungsunterlagen werden für die Dauer von fünf Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aufbewahrt und anschließend gelöscht.
(5) Bei Immobiliengeschäften besteht ein gesetzliches Barzahlungsverbot. Die Kaufpreiszahlung hat ausschließlich über ein Bankkonto zu erfolgen.
§ 18 Streitbeilegung
(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr
(2) Der Makler ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 19 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Neunkirchen/Saar. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Regelungen.
(4) Der Makler behält sich vor, diese AGB mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Änderungen werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang, gelten die geänderten AGB als angenommen.
Stand: April 2026
Roland Schön Immobilien, Neunkirchen