Erklärung zur Barrierefreiheit
Roland Schön Immobilien ist bemüht, diese Website im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Konformitätsstatus
Wir orientieren uns an den Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Stufe AA sowie der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549.
Diese Website ist teilweise konform mit diesen Anforderungen. „Teilweise konform" bedeutet, dass einige Inhalte die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllen — die im Abschnitt „Bekannte Einschränkungen" genannten Punkte arbeiten wir fortlaufend ab.
Umgesetzte Maßnahmen
Bereits umgesetzt sind unter anderem:
- Vollständig responsives Layout für Smartphone, Tablet und Desktop
- Bedienbarkeit per Tastatur sowie ein Sprunglink „Zum Hauptinhalt"
- Vergrößerung der Seite bis 200 % ohne Funktionsverlust (Zoom nicht gesperrt)
- Semantische HTML-Struktur, Beschriftungen für Bedienelemente und Alternativtexte für Bilder
- Kontrastreiche Darstellung sowie ein heller und ein dunkler Anzeigemodus
- Berücksichtigung der Systemeinstellung „Bewegung reduzieren"
Bekannte Einschränkungen
Folgende Inhalte sind derzeit noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei:
- Eingebettete 3D-Rundgänge (Matterport) und Kartendienste von Drittanbietern, deren Bedienoberfläche wir nicht beeinflussen können.
- Einzelne PDF-Exposés und Downloads sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei strukturiert.
- Vereinzelt fehlen bei älteren Objektbildern aussagekräftige Alternativtexte.
Benötigen Sie einen dieser Inhalte in barrierefreier Form, melden Sie sich gerne bei uns — wir stellen Ihnen die Informationen auf einem anderen Weg zur Verfügung.
Feedback & Kontakt
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer zugänglichen Form? Teilen Sie es uns mit — wir kümmern uns zeitnah darum.
Telefon: 0170 5656528
E-Mail: rs@sicherverkauft.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn wir auf Ihre Rückmeldung nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Für das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) zuständig.
Stand dieser Erklärung: Juni 2026