Immobilienverkauf bei Scheidung — Was Sie beachten müssen
Gemeinsames Haus, getrennte Wege: Ihre Optionen bei einer Scheidung.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei Scheidung gibt es vier Optionen: Verkauf, Übernahme, Vermietung oder Realteilung.
- Beide Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen — auch nach der Trennung.
- Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Übertragung zwischen (Ex-)Ehepartnern.
Eine Scheidung ist emotional belastend — und wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es zusätzlich komplex. Hier sind Ihre Optionen, sachlich und ohne Umschweife.
Ihre Optionen
Gemeinsamer Verkauf
Die sauberste Lösung: Beide Parteien stimmen dem Verkauf zu, der Erlös wird nach Eigentumsanteil aufgeteilt. Der Kredit wird mit dem Erlös abgelöst.
Übernahme durch einen Partner
Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen. Dafür muss der andere aus dem Kreditvertrag entlassen werden — die Bank muss zustimmen.
Vermietung
Beide bleiben Eigentümer und vermieten. Funktioniert nur, wenn die Kommunikation noch intakt ist und die laufenden Kosten gedeckt sind.
Teilungsversteigerung
Letztes Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Jeder Partner kann sie beim Amtsgericht beantragen — aber der Erlös ist meist deutlich unter Marktwert.
Hinweis
Wichtig: Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern (auch bei Scheidung) ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Das kann bei der Entscheidung zwischen Verkauf und Übernahme relevant sein.
Praxistipp
Als neutraler Makler können wir in Scheidungssituationen vermitteln und dafür sorgen, dass beide Parteien fair behandelt werden. Diskret, sachlich und ergebnisorientiert.

Über den Autor
Roland Schön
Immobilienmakler mit über 30 Jahren Erfahrung im Saarland · Persönliche Betreuung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.
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