Besondere Situationen

Immobilienverkauf bei Scheidung — Was Sie beachten müssen

Gemeinsames Haus, getrennte Wege: Ihre Optionen bei einer Scheidung.

Roland SchönRoland Schön
8 Min.
25. Februar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Scheidung gibt es vier Optionen: Verkauf, Übernahme, Vermietung oder Realteilung.
  • Beide Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen — auch nach der Trennung.
  • Die Grunderwerbsteuer entfällt bei Übertragung zwischen (Ex-)Ehepartnern.

Eine Scheidung ist emotional belastend — und wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist, wird es zusätzlich komplex. Hier sind Ihre Optionen, sachlich und ohne Umschweife.

Ihre Optionen

Gemeinsamer Verkauf

Die sauberste Lösung: Beide Parteien stimmen dem Verkauf zu, der Erlös wird nach Eigentumsanteil aufgeteilt. Der Kredit wird mit dem Erlös abgelöst.

Übernahme durch einen Partner

Ein Partner übernimmt den Anteil des anderen. Dafür muss der andere aus dem Kreditvertrag entlassen werden — die Bank muss zustimmen.

Vermietung

Beide bleiben Eigentümer und vermieten. Funktioniert nur, wenn die Kommunikation noch intakt ist und die laufenden Kosten gedeckt sind.

Teilungsversteigerung

Letztes Mittel, wenn keine Einigung möglich ist. Jeder Partner kann sie beim Amtsgericht beantragen — aber der Erlös ist meist deutlich unter Marktwert.

Hinweis

Wichtig: Die Übertragung einer Immobilie zwischen Ehepartnern (auch bei Scheidung) ist von der Grunderwerbsteuer befreit. Das kann bei der Entscheidung zwischen Verkauf und Übernahme relevant sein.

Praxistipp

Als neutraler Makler können wir in Scheidungssituationen vermitteln und dafür sorgen, dass beide Parteien fair behandelt werden. Diskret, sachlich und ergebnisorientiert.

Roland Schön

Über den Autor

Roland Schön

Immobilienmakler mit über 30 Jahren Erfahrung im Saarland · Persönliche Betreuung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.

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