Recht
Notartermin: Was Sie wissen müssen
Ablauf, Kosten und wichtige Dokumente für den Notartermin.
Der Notartermin ist der formale Abschluss eines Immobilienverkaufs. In Deutschland ist die notarielle Beurkundung des Kaufvertrags gesetzlich vorgeschrieben (§ 311b BGB). Hier erfahren Sie, was Sie erwartet und wie Sie sich vorbereiten.
Vor dem Termin
Der Notar erstellt den Kaufvertragsentwurf, der beiden Parteien mindestens zwei Wochen vor dem Termin zugestellt werden muss. Nutzen Sie diese Zeit, um den Vertrag in Ruhe zu lesen und Fragen zu notieren. Prüfen Sie insbesondere: Kaufpreis, Zahlungsbedingungen, Übergabetermin, Gewährleistungsausschlüsse und Grundbuchbelastungen.
Am Tag des Termins
Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag vor — das ist gesetzlich vorgeschrieben und dauert je nach Umfang 30 bis 60 Minuten. Beide Parteien können Fragen stellen und Änderungen verlangen. Bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit.
Benötigte Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Gültig und von allen Vertragsparteien.
Grundbuchauszug
Nicht älter als 3 Monate — wird meist vom Notar eingeholt.
Finanzierungsbestätigung
Vom Käufer: Bestätigung der finanzierenden Bank.
Energieausweis
Muss dem Käufer spätestens bei Vertragsabschluss übergeben werden.
Löschungsbewilligung
Falls bestehende Grundschulden gelöscht werden sollen.
Nach dem Termin
Der Notar kümmert sich um die Eigentumsumschreibung im Grundbuch, die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zum Schutz des Käufers und die Einholung aller Genehmigungen. Die Kaufpreiszahlung erfolgt in der Regel nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Vorlage aller Fälligkeitsvoraussetzungen.
Kosten
Die Notarkosten betragen ca. 1,0–1,5 % des Kaufpreises und werden üblicherweise vom Käufer getragen. Hinzu kommen die Grundbuchkosten von ca. 0,5 % und die Grunderwerbsteuer (im Saarland 6,5 % des Kaufpreises).
Praxistipp
Lassen Sie sich nicht unter Zeitdruck setzen. Wenn beim Vorlesen Unklarheiten auftauchen, fragen Sie sofort nach. Der Notar ist zur neutralen Beratung beider Parteien verpflichtet.
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