CO₂-Kosten richtig auf den Mieter umlegen
Seit 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Kosten nicht mehr vollständig weitergeben. Wie viel beim Mieter bleibt, richtet sich nach dem Ausstoß des Gebäudes — je schlechter die Dämmung, desto größer Ihr eigener Anteil.
Was Sie bekommen
- Die Aufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG
- Ein fertiges Mieterschreiben mit allen Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3
- Getrennte Berechnung am Jahreswechsel, weil sich der CO₂-Preis jährlich ändert
Was Sie dafür brauchen
Nur die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers. Er ist gesetzlich verpflichtet, die nötigen Angaben auszuweisen (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG):
- Verbrauch in kWh
- Emissionsfaktor in kg CO₂ je kWh
- die ausgewiesenen Kohlendioxidkosten
Im nächsten Schritt können Sie die Abrechnung hochladen — wir lesen die Werte heraus. Von Hand eintragen geht genauso.
Die Berechnung ist unverbindlich. Erst wenn Sie das fertige Schreiben herunterladen möchten, fallen 29,75 € an (inkl. 19 % MwSt.).
Warum überhaupt aufteilen?
Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2023. Es verteilt die CO₂-Kosten nach einem Stufenmodell: Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude je Quadratmeter ausstößt, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter selbst trägt — bis zu 95 Prozent. Wer weiter alles umlegt, rechnet zulasten des Mieters falsch ab.
Der Mieter darf seinen Anteil außerdem um 3 Prozent kürzen, wenn die Aufteilung in der Abrechnung fehlt (§ 7 Abs. 4). Ein sauberes Schreiben ist damit kein Formalismus, sondern bares Geld.