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CO₂-Kosten richtig auf den Mieter umlegen

Seit 2023 dürfen Vermieter die CO₂-Kosten nicht mehr vollständig weitergeben. Wie viel beim Mieter bleibt, richtet sich nach dem Ausstoß des Gebäudes — je schlechter die Dämmung, desto größer Ihr eigener Anteil.

Was Sie bekommen

  • Die Aufteilung nach dem Stufenmodell des CO2KostAufG
  • Ein fertiges Mieterschreiben mit allen Pflichtangaben nach § 7 Abs. 3
  • Getrennte Berechnung am Jahreswechsel, weil sich der CO₂-Preis jährlich ändert

Was Sie dafür brauchen

Nur die Jahresabrechnung Ihres Energieversorgers. Er ist gesetzlich verpflichtet, die nötigen Angaben auszuweisen (§ 3 Abs. 1 CO2KostAufG):

  • Verbrauch in kWh
  • Emissionsfaktor in kg CO₂ je kWh
  • die ausgewiesenen Kohlendioxidkosten

Im nächsten Schritt können Sie die Abrechnung hochladen — wir lesen die Werte heraus. Von Hand eintragen geht genauso.

Wir schicken Ihnen das fertige Schreiben zusätzlich per E-Mail — damit es nicht verloren geht, wenn Sie das Fenster schließen.

Die Berechnung ist unverbindlich. Erst wenn Sie das fertige Schreiben herunterladen möchten, fallen 29,75 € an (inkl. 19 % MwSt.).

Warum überhaupt aufteilen?

Das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz gilt seit dem 1. Januar 2023. Es verteilt die CO₂-Kosten nach einem Stufenmodell: Je mehr Kohlendioxid ein Gebäude je Quadratmeter ausstößt, desto größer ist der Anteil, den der Vermieter selbst trägt — bis zu 95 Prozent. Wer weiter alles umlegt, rechnet zulasten des Mieters falsch ab.

Der Mieter darf seinen Anteil außerdem um 3 Prozent kürzen, wenn die Aufteilung in der Abrechnung fehlt (§ 7 Abs. 4). Ein sauberes Schreiben ist damit kein Formalismus, sondern bares Geld.