Erbschaft

Erbschaftsteuer auf Immobilien — Freibeträge, Steuerklassen und Befreiungen

Was Sie über die Besteuerung geerbter Immobilien wissen müssen.

Roland SchönRoland Schön
8 Min.
15. Februar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Freibeträge: 500.000 € für Ehegatten, 400.000 € für Kinder, 200.000 € für Enkel.
  • Familienheim-Befreiung: Ehegatte erbt steuerfrei, Kinder bis 200 m² — bei 10 Jahren Selbstnutzung.
  • Vermietete Immobilien erhalten einen 10 %-Bewertungsabschlag.

Die Erbschaftsteuer auf Immobilien ist komplex — aber mit dem richtigen Wissen oft deutlich niedriger als befürchtet. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Steuerklassen und Freibeträge

Steuerklasse I — Nahe Verwandte

Ehegatte: 500.000 € frei. Kinder: 400.000 € frei. Enkel: 200.000 € frei. Eltern/Großeltern: 100.000 € frei. Steuersätze: 7–30 % auf den Betrag über dem Freibetrag.

Steuerklasse II — Entferntere Verwandte

Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder: 20.000 € frei. Steuersätze: 15–43 %.

Steuerklasse III — Alle anderen

Nicht verwandte Personen: 20.000 € frei. Steuersätze: 30–50 %.

Die Familienheim-Befreiung

Die wichtigste Ausnahme: Erbt ein Ehegatte das gemeinsame Familienheim und bewohnt es mindestens 10 weitere Jahre, ist die Immobilie komplett steuerfrei — ohne Wertbegrenzung. Für Kinder gilt die Befreiung bis 200 m² Wohnfläche. Der übersteigende Anteil wird anteilig besteuert. Bedingung: Die Immobilie muss tatsächlich als Hauptwohnsitz genutzt werden.

Bewertung für die Erbschaftsteuer

Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert nach dem Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Oft liegt dieser "Bedarfswert" unter dem Marktwert. Bei vermieteten Immobilien gibt es zusätzlich einen 10 %-Abschlag (§ 13d ErbStG).

Hinweis

Nutzen Sie unseren kostenlosen Erbschaftsteuer-Rechner für eine erste Einschätzung Ihrer Steuerlast — inklusive Familienheim-Befreiung und Vermietungsabschlag.

Praxistipp

Dieser Artikel dient der Orientierung und ersetzt keine steuerliche Beratung. Bei komplexen Erbfällen (Erbengemeinschaft, vermietete Objekte, Betriebsvermögen) empfehlen wir einen Steuerberater.

Roland Schön

Über den Autor

Roland Schön

Immobilienmakler mit über 30 Jahren Erfahrung im Saarland · Persönliche Betreuung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.

Mehr erfahren →

Fragen zu diesem Thema?

Lassen Sie sich persönlich beraten — kostenlos und unverbindlich.

Kostenlose Bewertung