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Erbschaft

Erbschein oder Testament — was das Grundbuchamt wirklich verlangt

Nicht jedes Testament ersetzt den Erbschein. Woran das Grundbuchamt sich hält, was ein Erbschein kostet und warum die Zwei-Jahres-Frist bares Geld ist.

Roland SchönRoland Schön
7 Min.
16. September 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag ersetzt zusammen mit der Eröffnungsniederschrift den Erbschein (§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO). Ein handschriftliches Testament tut das nicht.
  • Der Erbschein kostet eine volle Gebühr nach dem Nachlasswert, dazu die eidesstattliche Versicherung — der Antrag geht beim Nachlassgericht oder über den Notar.
  • Wer binnen zwei Jahren nach dem Erbfall die Grundbuchberichtigung beantragt, zahlt dafür keine Gebühr.

Das Haus ist geerbt, der Käufer gefunden, der Notar hat den Vertragsentwurf geschickt — und dann steht in Paragraf vier: „Fälligkeit nicht vor Berichtigung des Grundbuchs." Genau an dieser Stelle verlieren Erben regelmäßig Monate, weil niemand ihnen vorher gesagt hat, welches Papier das Grundbuchamt sehen will. Dieser Artikel sagt es.

Die Regel: Erbschein — oder eine öffentliche Urkunde plus Eröffnung

Das Grundbuchamt trägt einen Erben nur ein, wenn die Erbfolge nachgewiesen ist. § 35 Abs. 1 GBO kennt dafür zwei Wege. Der erste ist der Erbschein (oder das Europäische Nachlasszeugnis). Der zweite gilt nur, wenn die Erbfolge auf einer Verfügung von Todes wegen beruht, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist — also auf einem notariellen Testament oder einem Erbvertrag. Dann genügen die Verfügung selbst und die Niederschrift über ihre Eröffnung durch das Nachlassgericht. Ein handschriftliches Testament, und sei es noch so eindeutig, ist keine öffentliche Urkunde. Wer nur das hat, braucht den Erbschein.

Der Vorbehalt im Gesetz

§ 35 Abs. 1 Satz 2 GBO hat einen zweiten Halbsatz: Erachtet das Grundbuchamt die Erbfolge durch die Urkunden nicht für nachgewiesen, kann es trotzdem einen Erbschein verlangen. Das passiert, wenn das Testament auslegungsbedürftig ist — etwa wenn „mein Haus soll an meine Tochter gehen" auch als Vermächtnis gelesen werden kann. Bei einem klaren „Ich setze meine Tochter zur Alleinerbin ein" passiert es praktisch nie.

Die Eröffnungsniederschrift — das Papier, das alle vergessen

Das Nachlassgericht eröffnet jedes Testament, das bei ihm abgeliefert oder verwahrt wird, und fertigt darüber eine Niederschrift. Diese Niederschrift ist der zweite Teil des Nachweises. Die Erben bekommen sie nicht automatisch in beglaubigter Form — sie müssen eine beglaubigte Abschrift beantragen, am einfachsten schriftlich beim Nachlassgericht unter Angabe des Aktenzeichens. Der Notar, der den Kaufvertrag beurkundet, kann das auch übernehmen. In einem Fall aus diesem Sommer lagen der notarielle Erbvertrag und beide Sterbeurkunden längst vor, und trotzdem stand der Verkauf: Es fehlte allein die Niederschrift des Amtsgerichts. Ein einziges Blatt.

Wenn der Erbschein sein muss: Antrag, Kosten, Dauer

Den Erbschein beantragen Sie beim Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen — oder Sie lassen den Antrag von einem Notar beurkunden, der ihn dann einreicht. Zum Antrag gehört eine eidesstattliche Versicherung über die Richtigkeit der Angaben; sie kann vor dem Gericht oder vor dem Notar abgegeben werden (§ 352 Abs. 3 FamFG). Das Gericht erhebt für das Erbscheinsverfahren eine volle Gebühr nach dem Wert des Nachlasses (Kostenverzeichnis Nr. 12210 GNotKG); die eidesstattliche Versicherung kostet eine weitere Gebühr. Wie lange es dauert, hängt vom Gericht und davon ab, ob alle Angehörigen angehört werden müssen — von wenigen Wochen bis zu mehreren Monaten ist alles möglich.

Was Sie dem Nachlassgericht mitbringen

Sterbeurkunde des Erblassers

Vom Standesamt des Sterbeorts. Bei mehreren Erbfällen in Folge — erst der Vater, dann die Mutter — für jeden Erbfall eine.

Personenstandsurkunden

Geburtsurkunden der Erben, Heiratsurkunde, gegebenenfalls Scheidungsurteil. Sie belegen das Verwandtschaftsverhältnis, auf dem die gesetzliche Erbfolge beruht.

Alle Verfügungen von Todes wegen

Auch die, die Sie für überholt halten. Das Gericht will wissen, was es gibt.

Angaben zu allen Miterben

Name, Anschrift, Erbquote. Und ob jemand die Erbschaft ausgeschlagen hat.

Müssen die Erben überhaupt ins Grundbuch?

Streng genommen nicht immer. § 40 GBO erlaubt es, dass Erben ein Grundstück übertragen, ohne vorher selbst eingetragen zu werden — die sogenannte Voreintragung ist bei einer Übertragung nicht erforderlich. Den Nachweis der Erbfolge nach § 35 GBO müssen sie dem Grundbuchamt aber in jedem Fall liefern, sonst wird auch der Käufer nicht eingetragen. In der Praxis machen viele Notare die Berichtigung des Grundbuchs trotzdem zur Voraussetzung für die Fälligkeit des Kaufpreises, weil sie damit sicherstellen, dass am Tag der Zahlung wirklich der Verkäufer als Eigentümer dasteht. Wer das im Vertragsentwurf liest, sollte nicht diskutieren, sondern die Berichtigung sofort beantragen.

Praxistipp

Die Grundbuchberichtigung ist gebührenfrei, wenn der Antrag innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (Kostenverzeichnis Nr. 14110 Anmerkung 1 GNotKG). Danach wird eine volle Gebühr nach dem Grundstückswert fällig. Bei einem Haus für 300.000 Euro ist das kein Kleinbetrag — und der einzige Grund, es liegen zu lassen, ist, dass man es nicht wusste.

Vor dem Notartermin geklärt

Liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor — oder nur ein handschriftliches?
Haben wir die beglaubigte Eröffnungsniederschrift des Nachlassgerichts?
Falls Erbschein nötig: Antrag gestellt, eidesstattliche Versicherung abgegeben?
Grundbuchberichtigung beantragt — innerhalb der zwei Jahre?
Steht die Berichtigung im Kaufvertragsentwurf als Fälligkeitsvoraussetzung?

Was wir daraus gelernt haben

Wir fragen heute bei jedem Erbfall am ersten Tag nach drei Dingen: Testament in welcher Form, Eröffnung erfolgt, Berichtigung beantragt. Nicht weil das Gesetz schwierig wäre — es ist zwei Sätze lang. Sondern weil zwischen dem Gesetz und dem Notartermin drei Behörden liegen, die nicht miteinander sprechen. Das übernehmen wir.

Roland Schön

Über den Autor

Roland Schön

Immobilienmakler mit über 30 Jahren Erfahrung im Saarland · Persönliche Betreuung von der Bewertung bis zur Schlüsselübergabe.

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